Bericht zum 2. Düsseldorfer Doktorandenseminar
Am 24. und 25. September 2018 veranstaltete das Institut für Kartellrecht (IKartR) unter der Leitung der geschäftsführenden Direktoren, Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) und Prof. Dr. Rupprecht Podszun, zum zweiten Mal ein offenes Doktorandenseminar im Kartellrecht. Auch dieses Jahr fand das Seminar großen Anklang. Über 50 Doktorandinnen und Doktoranden aus dem gesamten deutschsprachigen Raum kamen im Haus der Universität für zwei Tage zusammen, um ihre Arbeiten vorzustellen und untereinander sowie mit Vertretern aus der Praxis zu diskutieren.
Vorgestellt wurden an den beiden Tagen Arbeiten, die alle Facetten des Kartellrechts abdecken. Es wurde klar: Die Digitalisierung beschäftigt das Kartellrecht weiterhin. Gleich zwei Vorträge widmeten sich diesem Themenblock und den Fragen der Marktabgrenzung und Missbrauchsaufsicht auf digitalen Märkten. Auch das Thema des Kartellschadensersatzes war gut vertreten – ebenfalls zwei Vorträge nahmen vor allem die Schadensermittlung und deren Folgeprobleme unter die Lupe. Daneben beleuchteten weitere Vorträge die konsensuale Verfahrensbeendigung im Kartellverfahrensrecht, die Ministererlaubnis und die Verbraucherdiskriminierung. Im Anschluss an ihre Vorträge stellten sich die Doktoranden einer Vielzahl kritischer Fragen aus dem Teilnehmerkreis und konnten dabei die ein oder andere Anregung aufnehmen.
Neben diesem Kern des Seminars bot das IKartR aber auch ein hervorragendes Zusatzprogramm. Dr. Thorsten Käseberg, LL.M., Referatsleiter im BMWi und zuständig für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik, widmete sich in einem Vortrag ebenfalls den Herausforderungen der Digitalisierung und konnte aufschlussreiche Einblicke in die aktuellen Überlegungen des Ministeriums hierzu bieten. Prof. Dr. Hannah Schildberg-Hörisch vertrat das DICE und ermöglichte vor allem den Juristen einen Blick über den Tellerrand in die Verhaltensökonomie und empirische Wirtschaftsforschung – zwei für das Kartellrecht äußerst relevante Gebiete der Wirtschaftswissenschaften. Tradition hat auch schon das Kamingespräch am Abend des ersten Tages. Dieses Jahr war Jörg Nothdurft zu Gast und berichtete aus seiner reichen Erfahrung als Leiter des Prozessabteilung des BKartA. Er überzeugte und beeindruckte durch sein detailliertes Wissen zu den speziellsten Rechtsfragen, mit denen die Doktorandinnen und Doktoranden ihn konfrontierten. Am Ende des Gespräches hatte er sicher dem einen oder anderen auch das Amt als Arbeitgeber schmackhaft gemacht.
Am Vormittag des zweiten Tages waren noch einmal alle Teilnehmenden gefordert. Michael Dietrich und Arne Gayk (Herbert Smith Freehills), unterstützt von Martin Raible (Gleiss Lutz) und Marc Besen (Clifford Chance), hatten eine große Case-Study zum Kartellschadensersatz vorbereitet. Zudem standen Christine Nowak (Clifford Chance), Christian Horstkotte (Baker McKenzie), Rainer Velte (Heuking Kühn Lüer Wojtek) sowie Jörg Witting (Bird & Bird) als Coaches bereit. Insgesamt acht Teams verhandelten auf Seiten von Kartellanten und (möglichen) Geschädigten in zwei Runden und versuchten, sich zur Vermeidung von Prozessen auf Vergleiche zu einigen. Die harten Verhandlungen ließen einen ersten Blick auf die Herausforderungen zu, die sich abseits wissenschaftlicher Fragestellungen in der anwaltlichen Praxis stellen. Sowohl die Teilnehmenden als auch die Coaches aus der Anwaltschaft hatten sichtlich Spaß an den Verhandlungen und kämpften hart um jedes Zugeständnis.
Großer Dank gebührt an dieser Stelle insbesondere den verschiedenen Förderern aus der anwaltlichen Praxis, die diese Veranstaltung erst möglich gemacht haben.