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Forum Unternehmensrecht am 8. Februar 2010

Am Montag, dem 08.02.2010, beschäftigte sich das Forum Unternehmensrecht mit dem Thema „Entflechtung von Großkonzernen. Hintergründe, Erwartungen und Einschätzungen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des GWB“. Gut 100 Teilnehmer zeigten großes Interesse an dieser Veranstaltung, die erstmalig in Kooperation des Instituts für Unternehmensrecht (IUR) mit dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) stattfand.

Ergänzend zu der nationalen Fusionskontrolle sowie zu den Verboten wettbewerbsbeschränkender Absprachen und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sieht der Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Entflechtungsbefugnis in das GWB strukturelle Maßnahmen zur Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen vor, ohne dass tatbestandlich der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen muss. Damit soll das Instrumentarium der Kartellbehörde komplettiert werden.

Dr. Armin Jungbluth (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Leiter des Referats Wettbewerbs-, Regulierungs- und Privatisierungspolitik) nutzte die Möglichkeit, einem versiertem Fachpublikum Entstehungsgeschichte, Verfahrensstand und Inhalt des Referentenentwurfs vorzustellen und bereits in diesem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens Anregungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren zu erhalten. Jungbluth betonte dabei, dass eine Entflechtung nach dem neuen § 41a GWB-E nur ultima ratio sei.

Den juristischen Beitrag ergänzte Christian Ewald (Bundeskartellamt, Leiter des Referats für Ökonomische Grundsatzfragen) mit einer ökonomischen Beurteilung des Vorhabens. Ewald betonte, dass mögliche Effizienzvorteile, die große Unternehmen in der vertikalen Wertschöpfungskette generieren könnten, bei der Entscheidung über eine Entflechtung nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Er vertrat zudem die Auffassung, das ordnungspolitische Ziel des Gesetzgebers, Wettbewerb und Effizienz auf dem nationalen Markt insgesamt zu optimieren, könne die Kartellbehörden leicht überfordern.

Abschließend nahm Prof. Dr. Alexander Lorz Stellung zur Vereinbarkeit des Referentenentwurfs mit der Verfassung. Trotz erheblicher Zweifel der Kritiker sah der Verfassungsrechtler das Gesetzesvorhaben insgesamt als verfassungskonform an. Lediglich einzelne Regelungen, beispielsweise die starre Zehnjahresfrist, innerhalb derer ein Rückerwerb veräußerter Unternehmensteile unzulässig sein soll, bedürften möglicherweise einer Nachbesserung.

Anschließend führte das Publikum unter Leitung von Prof. Dr. Christian Ker­sting (IUR) eine intensive Diskussion mit den Vertretern aus Ministerium und Kartellamt. Insbesondere wurde die Besorgnis wirtschaftlich negativer Vorfeldwirkungen infolge des Wegfalls von Leistungsanreizen geäußert und die europarechtliche Zulässigkeit einer nationalen Entflechtungsregelung in Zweifel gezogen. Mit Blick auf die Einbeziehung von kollektiv marktbeherrschenden Unternehmen wurde zudem eine mangelnde Bestimmtheit der Regelung bemängelt. Schließlich wurden Bedenken im Hinblick auf ausländische marktbeherrschende Unternehmen geäußert. Einerseits müssten diese zur Vermeidung einer Inländerdiskriminierung und zur Sicherung der Effektivität der Regelung einbezogen werden, andererseits sei fraglich, inwieweit dies rechtlich und politisch durchsetzbar sei.

In seinem Schlusswort griff Prof. Dr. Justus Haucap (DICE) noch einmal verschiedene ökonomische Aspekte auf und diskutierte u.a. die Bedeutung der Regelung für das Bestehen von Innovationsanreizen sowie für Fälle nicht abgestimmten Parallelverhaltens von Unternehmen. Politisch sei eine Grundsatzentscheidung geboten, ob eine solche Entflechtungsbefugnis gewünscht sei.

Die nächste Veranstaltung des IUR wird am 22.04.2010 stattfinden. Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. h.c. Spindler, wird zu einem steuerrechtlichen Thema referieren.

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