15. Gesprächskreis Kartellrecht (23. Mai 2019)
Thema: Schienenkartell-Urteil des BGH
Am 23. Mai 2019 folgte eine Rekordzahl von Teilnehmern der Einladung von Professor Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) und Professor Dr. Rupprecht Podszun zum 15. Gesprächskreis Kartellrecht auf Schloss Mickeln, der sich dem vielbeachteten Schienenkartell-Urteil des BGH (WuW 2019, 91) widmete. Der am Urteil beteiligte Vorsitzende Richter am BGH, Professor Dr. Peter Meier-Beck, ebenfalls Direktor des IKartR und Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität, diskutierte die Entscheidung mit den anwesenden Vertretern aus Anwaltschaft, Justiz und Universität.
Zunächst gaben jedoch Dr. Maja Murza und Dr. Tobias Brenner aus dem Wettbewerbsreferat im Bundeswirtschaftsministerium erste Einblicke in die kartellschadensersatzrechtlichen Aspekte der anstehenden 10. GWB-Novelle. Unter anderem werde der Bedarf für Klarstellungen zum Auskunfts- und Offenlegungsanspruch geprüft.
Sodann erläuterte Meier-Beck nach einer knappen Darstellung des Sachverhaltes des Urteils die Unterschiede zwischen Anscheinsbeweis und tatsächlicher Vermutung, um im Anschluss die Rechtsprechung des BGH zu erläutern und auf Kritik einzugehen. Nach Ansicht von Meier-Beck bewirke das Urteil im Ergebnis zwar eine leichte Erschwernis für die Kläger, die aber lediglich eine zuvor praktizierte zu große Erleichterung korrigiere und in der Praxis keine zu großen Unterschiede bewirken dürfte. De lege ferenda plädierte Meier-Beck für eine gesetzliche Vermutung zur Schadenshöhe.
Im Anschluss an den Vortrag entspann sich eine lebhafte und zum Teil auch kritische Diskussion, die nach Ende des (offiziellen) Programms in kleineren Gruppen fortgesetzt wurde, so dass der Abend mit angeregten Gesprächen in angenehmer Atmosphäre ausklang.
Ein ausführlicher Bericht zum 15. Gesprächskreis Kartellrecht von Hauser/Otto erscheint in der Juli-/Augustausgabe der WuW und ist für Abonnenten hier abrufbar.