Zum Inhalt springenZur Suche springen

7. Düsseldorfer Gesprächskreis Kartellrecht (14.06.2012)

zum Thema: "Sozialversicherung und Kartellrecht".

Bereits zum siebten Mal fand am 14.06.2012 der Düsseldorfer Gesprächskreis Kartellrecht auf Schloss Mickeln statt. Erneut folgten zahlreiche Vertreter der Rechtsprechung, des Bundeskartellamtes, der Anwaltschaft sowie der Wissenschaft der Einladung von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) nach Düsseldorf. Das Thema der Veranstaltung lautete "Sozialversicherung und Kartellrecht" und wies eine hohe Aktualität auf, weil es auch Gegenstand des undefined69. Deutschen Juristentags (18. - 21. September in München) sowie der 8. GWB-Novelle ist, mit der sich derzeit der Deutsche Bundestag befasst.


Nach einer kurzen Begrüßung durch Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), wurde der Abend durch einen       Vortrag von Frau Prof. Dr. Heike Schweizer, LL.M. (Yale) von der Uni Mannheim eröffnet. Sie referierte zu den in der 8. GWB-Novelle vorgesehenen Modifizierungen im Hinblick auf Krankenkassen, insbesondere zu der geplanten Anordnung der entsprechenden Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Krankenkassen in § 4 Abs. 3 SGB V n. F. Frau Schweitzer nahm dabei auch ausführlich Bezug auf das von ihr im Hinblick auf den Deutschen Juristentag erstellte Gutachten zum Wettbewerb im Gesundheitswesen.

Im Anschluss hieran schilderte Eberhard Temme, Vorsitzender der für das Gesundheitswesen zuständigen 3. Beschlussabteilung beim Bundeskartellamt, die wettbewerbliche Situation der gesetzlichen Krankenkassen. Er ging dabei vertieft auf mögliche Entwicklungen im Bereich der Anwendung der Fusionskontrollvorschriften auf Krankenkassen ein. 

Nach den Vorträgen entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zwischen den Teilnehmern. Für Diskussionsbedarf sorgte dabei vor allem die Frage, inwieweit die Rechtsprechung des EuGH zur Unternehmenseigenschaft von Krankenkassen und die Regelung des Art. 2 Abs. 3 VO 1/2003 einer entsprechenden Anwendung des deutschen Kartellrechts auf Krankenkassen entgegen stehen.

Verantwortlichkeit: