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14. Gesprächskreis Kartellrecht (28. Juni 2018)

zum Thema "Coty"

 

Das Institut für Kartellrecht (IKartR) unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) und Herrn Prof. Dr. Rupprecht Podszun veranstaltete am 28. Juni 2018 den 14. Gesprächskreis Kartellrecht. Das IKartR freut sich, dass mit Herrn Generalanwalt am EuGH Prof. Dr. Nils Wahl erneut ein ausgewiesener Fachmann aus Luxemburg der Einladung nach Düsseldorf folgte. Die Veranstaltung fand ausnahmsweise im großen Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt, der mit den ca. 50 Vertretern aus Praxis und Wissenschaft gut gefüllt war. Das IKartR dankt dem Oberlandesgericht für die Gastfreundschaft.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Kersting, LL. M. (Yale) referierte Herr Prof. Dr. Wahl zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Coty, zu der er die Schlussanträge verfasst hatte. Dabei bewertete er die vom Gerichtshof gegebenen Antworten und füllte aber auch die Bereiche, die der EuGH offen ließ.

Nach dem Vortrag entspann sich einmal mehr eine sehr lebhafte Diskussion zwischen Referent und Auditorium. Dabei wurde das Ausmaß der noch ungeklärten Fragen deutlich und es zeigte sich, dass sich insbesondere die deutsche Rechtspraxis an den Fragen der Coty-Entscheidung stößt. Sie hatte in Gestalt des OLG Frankfurt das Vorabentscheidungsverfahren seinerzeit auch auf den Weg gebracht.

Der Abend klang mit angeregten Gesprächen in lockerer Atmosphäre aus.

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