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5. Düsseldorfer Gesprächskreis Kartellrecht (10.05.2011)

zum Thema: "Wirtschaftliche Einheit und Gemeinschaftsunternehmen"

Am 10. Mai 2011 fand auf Einladung von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) auf Schloss Mickeln der 5. Düsseldorfer Gesprächskreis Kartellrecht statt. In lockerer Runde trafen sich Vertreter von Bundeskartellamt, der EU-Kommission, der Anwaltschaft, der Gerichte und aus Forschung und Lehre um über aktuelle Entwicklungen zum Thema „Wirtschaftliche Einheit und Gemeinschaftsunternehmen“ zu diskutieren.

Den Anfang machte Herr Franz Heistermann, Direktor beim Bundeskartellamt und Vorsitzender der 1. Beschlussabteilung, mit einem kurzen Vortrag zum Thema undefined"Behandlung von Gemeinschaftsunternehmen nach § 1 GWB". Hierbei beleuchtete er zunächst den Begriff der wirtschaftlichen Einheit und dessen Bedeutung im Rahmen des GWB. Sodann ging er auf die Behandlung von Gemeinschaftsunternehmen nach § 1 GWB ein.

Im Anschluss referierte Prof. Dr. Michael Kling von der Universität Marburg über die Problematik der Haftungszurechnung und des Konzernprivilegs und äußerte insbesondere Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit einer Haftungsausweitung auf die Muttergesellschaften allein auf Grundlage der wirtschaftlichen Beteiligung an einer Tochtergesellschaft.

Abschließend betrachtete Dr. Henning Leupold von der Europäischen Kommission die Thematik der wirtschaftlichen Einheit und der Gemeinschaftsunternehmen aus Sicht des Europäischen Rechts. Er betonte dabei insbesondere die Notwendigkeit einer einheitlichen Behandlung der Frage der wirtschaftlichen Einheit sowohl für die Anwendung des Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft, als auch für die Frage einer Haftungszurechnung.

Die anschließende angeregte Diskussion wurde von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) geleitet und befasste sich insbesondere mit Fragen der Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit in den unterschiedlichen Zusammenhängen und mit Möglichkeiten zur Vermeidung einer Haftung der Mutterunternehmen für Kartellverstöße ihrer Tochterunternehmen. Auch die Problematik, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Haftungserweiterung beruht und ob eine solche mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei wurde behandelt.

Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung wurde bei Getränken und einem kleinen Buffet noch angeregt weiter diskutiert.

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