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10. Gesprächskreis Kartellrecht (16.04.2015)

zum Thema:Innenausgleich bei Kartellgeldbußen“

Am 16.04.2015 veranstaltete das Institut für Kartellrecht den 10. Düsseldorfer Gesprächskreis Kartellrecht zum Thema undefined„Innenausgleich bei Kartellgeldbußen, die gegen mehrere natürliche oder juristische Personen als Gesamtschuldner verhängt wurden“. Vor dem Hintergrund des Calciumcarbid-Kartell-II-Urteils des BGH (KZR 15/12 vom 18.11.2014) und aktueller Entscheidungen des EuGH (Urteile vom 10. April 2014, C-231/11 P u.a. – Siemens Österreich; C-247/11 P u.a. – Areva) handelt es sich dabei um eine sehr aktuelle Thematik, die sowohl wissenschaftlich als auch praktisch von hohem Interesse ist. So folgten einmal mehr zahlreiche Vertreter der Rechtsprechung, des Bundeskartellamtes, der Anwaltschaft und der Wissenschaft der Einladung des Instituts für Kartellrecht nach Schloss Mickeln.

 

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Direktor des Instituts für Kartellrecht Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), eröffnete Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Bacher mit seinem Vortrag den Abend. Herr Dr. Bacher war als Berichterstatter des Kartellsenats an dem Calciumcarbid-Kartell-II-Urteil des BGH beteiligt. Er führte mit einer Erläuterung des Urteils in die Thematik des Abends ein und stellte dabei insbesondere die für den Innenausgleich bei Kartellgeldbußen maßgeblichen Kriterien dar.

 

Zweiter Vortragender des Abends war Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Grave (Linklaters LLP), der als Parteivertreter an dem Verfahren vor dem BGH beteiligt war. Herr Dr. Grave ordnete das Urteil des BGH ein und wies auf weitergehende problematische Aspekte hinsichtlich der internen Aufteilung der Kartellgeldbuße zwischen den Gesamtschuldnern hin.

Im zweiten Teil des Abends entspann sich wie gewohnt eine lebhafte Diskussion unter den Teilnehmern und Referenten. Eines der wesentlichen Themen war hier das Verhältnis von Innen- und Außenverhältnis, insbesondere also die Frage der Übertragbarkeit der Maßstäbe, die für die Festsetzung der Kartellgeldbuße entscheidend sind, auf die Aufteilung der Geldbuße. Der Abend klang sodann mit angeregten Gesprächen in lockerer Atmosphäre aus.

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