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Forum Unternehmensrecht am 30. Januar 2014

Am 30. Januar 2014 folgten erneut zahlreiche Vertreter von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft der erstmals gemeinsam vom Institut für Kartellrecht und vom Institut für Unternehmensrecht ausgesprochenen Einladung zum Forum Unternehmensrecht. Die Veranstaltung befasste sich mit dem undefinedRichtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über private Schadensersatzklagen im Kartellrecht. Nur wenige Tage nach der Abstimmung über den Richtlinienvorschlag im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments bot sich den Anwesenden die Möglichkeit, sich aus erster Hand über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu informieren. Beide Vortragenden waren unmittelbar am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. undefinedHerr Dr. Andreas Schwab ist Mitglied des Europäischen Parlaments und zuständiger Berichterstatter im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments. Herr MinR Dr. Armin Jungbluth begleitet das Vorhaben als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Europäischen Rat.

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Christian Kersting, eröffnete Herr Dr. Andreas Schwab den Vortragsabend. Er gewährte hierbei nicht nur Einblicke in das bisherige Gesetzgebungsverfahren, sondern ging auch detailliert auf die einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs und die Haltung des ECON-Ausschusses hierzu ein. Einen Schwerpunkt seiner Darstellung bildeten die Regelungen über den Zugang zu Kronzeugendokumenten. Darüber hinaus betonte er, dass die Einführung von Regelungen zur kollektiven Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Kartellrecht auch im ECON-Ausschuss auf Ablehnung stieß.

Im Anschluss an Herrn Dr. Schwab berichtete Dr. Armin Jungbluth über die Rolle des Europäischen Rats im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren. Auch er nahm Bezug auf einzelne Regelungen des Richtlinienvorschlags. Er konnte hierbei auch Auskunft erteilen über die Bewertung einzelner Regelungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und die im Falle von Meinungsverschiedenheiten erzielten undefinedKompromisse.

Nach den Vorträgen ergab sich wie immer eine sehr lebhafte Diskussion zwischen Vortragenden und Teilnehmern, in der die Regelungen des Richtlinienvorschlags sowohl aus Sicht der Anwaltspraxis als auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht kritisch hinterfragt wurden.
Für die äußerst gut besuchte und gelungene Veranstaltung sei allen Teilnehmern sowie den Vortragenden an dieser Stelle erneut gedankt.

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